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   VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16   

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VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16 (https://dejure.org/2019,42529)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19.11.2019 - 11 K 4526/16 (https://dejure.org/2019,42529)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19. November 2019 - 11 K 4526/16 (https://dejure.org/2019,42529)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 -, juris Rn. 25; NdsOVG, Urteil vom 7. Februar 2001 - 2 L 1373/97 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Zwar sind schriftliche Beurteilungsbeiträge im Fall der Beanstandung der Beurteilung herauszugeben, da deren Kenntnis zur effektiven Rechtsverfolgung unabdingbar ist (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Soweit der Kläger die Aufhebung der Beurteilungen begehrt, ist die Klage als Leistungsklage statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 13/14 -, juris Rn. 12), aber unzulässig.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    2009, DRiG, § 26, Rn. 42; in diese Richtung auch BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 28/83 -, juris Rn. 11: Aufgabe der Bestimmung des Dienstherrn wer die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung wahrnimmt, steht im Zusammenhang der Beurteilung mit der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht; dazu, dass dies für Regelbeurteilungen teilweise anders gesehen wird Schnellenbach/Bodanowitz, Dienstliche Beurteilung, 53. Aktualisierung, April 2016, C I, Rn. 494 ff. m. w. N.).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Damit verkennt der Kläger aber, dass unter Maßnahme der Dienstaufsicht jede Maßnahme zu verstehen ist, die von der Dienstaufsichtsbehörde ausgeht, ohne Rücksicht darauf, ob mit ihr nach Art und Inhalt Aufsichtstätigkeit ausgeübt wird (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ (R) 3/16 -, juris Rn. 15 und vom 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04 -, juris Rn. 20; VG Potsdam, Urteil vom 22. November 2012 - 10 K 272/07 - Schmidt-Räntsch, 6. Auflg.
  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Rechtsmissbräuchlich ist eine Richterablehnung dann, wenn das Verfahren verschleppt oder die Ablehnung als taktisches Mittel für verfahrensfremde Ziele genutzt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. März 2014 - 3 W 15/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14

    Richterablehnung: Befangenheit wegen "grundloser" Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Rechtsmissbräuchlich ist eine Richterablehnung dann, wenn das Verfahren verschleppt oder die Ablehnung als taktisches Mittel für verfahrensfremde Ziele genutzt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. März 2014 - 3 W 15/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Damit verkennt der Kläger aber, dass unter Maßnahme der Dienstaufsicht jede Maßnahme zu verstehen ist, die von der Dienstaufsichtsbehörde ausgeht, ohne Rücksicht darauf, ob mit ihr nach Art und Inhalt Aufsichtstätigkeit ausgeübt wird (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ (R) 3/16 -, juris Rn. 15 und vom 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04 -, juris Rn. 20; VG Potsdam, Urteil vom 22. November 2012 - 10 K 272/07 - Schmidt-Räntsch, 6. Auflg.
  • BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08

    Entscheidung über einen rechtsmissbräuchlich gestellten Befangenheitsantrag -

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Das weitere Ablehnungsgesuch des Klägers, welches er zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte, war ohne Einholung einer weiteren dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters und unter dessen Mitwirkung wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verwerfen (vgl. BFH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - VII B 122/08 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 31.03.2017 - 26 L 339.16

    Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und Akteneinsicht im Rahmen einer

    Auszug aus VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16
    Es besteht weder eine Verpflichtung noch ein Anspruch der Aufnahme von persönlichen Notizen zur Personalakte (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 31. März 2017 - 26 L 339/16 -, juris Rn. 35; Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Rn. 338, 301f.).
  • VG Potsdam, 03.12.2018 - 2 K 810/18

    Abänderung der Beurteilung bei erledigtem Anlass

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1373/97

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Pensionierung; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Potsdam, 10.10.2018 - 2 K 834/16

    Landesbeamtenrecht: Anspruch auf Aufhebung einer Anlassbeurteilung und

  • VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19

    Keine Gerichtsterminaufhebung wegen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen

    b) In dem am Vortag der mündlichen Verhandlung nach Dienstschluss in den Nachtbriefkasten eingeworfenen und der Kammer erst am Morgen des Verhandlungstages bekanntgewordenen Ablehnungsgesuch des Klägers zu 1. gegen den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht E... wird angeführt, dass sich der Kläger zu 1. bloßgestellt fühle, weil der Vorsitzende in dem Verfahren desselben Klägers zum Aktenzeichen VG 11 K 4526/16 einen am 19. November 2019 gestellten (und von der Kammer wegen Rechtsmissbräuchlichkeit verworfenen) Befangenheitsantrag des Klägers nicht geheimgehalten, sondern der Justizverwaltung mit der Bitte um datenschutzrechtliche Prüfung wegen der von dem Kläger in jenem Befangenheitsantrag verwendeten personenbezogenen Daten des abgelehnten Richters zugeleitet hatte.
  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Der P... ist auch im Hinblick auf die klageerweiternd geltend gemachte Urlaubsversagung vom 29. Juni 2018 vertretungsbefugt (vgl. für einen ähnlichen Fall Urteil vom 19. November 2019 - VG 11 K 4526/16 -, EA S. 9f.).
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